Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
Das bestreitet auch niemand. Du hast aber einfach noch nicht realisiert, dass auch die Abrechnung zusätzlicher Leistungen über einen Selektivvertrag bei einer GKV, nicht den gesetzlichen Kollektivvertrag der GKV tangiert.

Aus dem Pool der GKV wird immer nur die Kassenleistung analog zur herkömmlichen Behandlung abgerechnet. Die höher vergüteten Leistungen im Rahmen des Selektivvertrages zahlen die Patienten bei Inanspruchnahme durch den Beitritt zum Selektivvertrag über Wahltarife selber.

Für einen Patienten, der bei der GKV "XY" Mitglied ist, aber nicht aufpreispflichtig dort einen Wahltarif dazu gebucht hat, kann der Arzt auch nicht über den Selektivvertrag dieser Kasse homöopathische Mehrleistungen abrechnen. Das geht nur, wenn der Patient bei dieser Kasse auch freiwillig mehr zahlt. Ist er nur reiner Kassenpatient, nutzt dem Arzt auch der Zusatzvertrag/ Selektivvertrag mit dessen Kasse nichts.
https://www.managementgesellschaft-d...krankenkassen/

Teilweise muss man andere Tarife zahlen, bei einigen ist diese Behandlung aber im Grundtarif (auch eingeschränkt) mit drin. Kann man ja die KK wechseln, wenn man das möchte.