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Thema: Homöopathie

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  1. #11
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    https://www.managementgesellschaft-d...krankenkassen/

    Teilweise muss man andere Tarife zahlen, bei einigen ist diese Behandlung aber im Grundtarif (auch eingeschränkt) mit drin. Kann man ja die KK wechseln, wenn man das möchte.
    Man kann die Kasse wechseln, aber selbst wenn man nicht zuzahlen muss, gewinnt man nicht wirklich etwas. Die Kassen, die im Grundtarif eine homöopathische Behandlung übernehmen, haben diese Leistungen extrem gedeckelt. Man kann nur zwei Jahre am Stück Homöopathie abrechnen und muss danach im "Ruhejahr" die Leistungen privat bezahlen:

    https://www.tk.de/techniker/leistung...pathie-2002136

    Des Weiteren sind die Übernahme der homöopathischen Arzneimittel ebenfalls stark beschränkt, wie hier bei der TK auf 100 EUR im Jahr:

    https://www.tk.de/techniker/leistung...mittel-2002552

    In Verbindung mit dem Ruhejahr alle 24 Monate, bedeutet das eine Deckelung homöopathischer Medikamente auf 200 EUR in 3 Jahren, was einer Kostenerstattung von nur maximal 66,66 EUR im Jahr entspricht.

    Im gleichen Abrechnungszeitraum kann ein Versicherter aber zig tausende Euro an chemischen Arzneimitteln ohne Einschränkung abrechnen; weil homöopathische Medikamente eben grundsätzlich nicht abrechnungsfähig sind:

    "Auch im Rahmen der Selektivverträge Homöopathie der DZVhÄ Managementgesellschaft werden daher grundsätzlich keine Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen. Im Übrigen müssen notwendige homöopathische Arzneimittel vom Patienten privat getragen werden."

    https://www.dzvhae.de/patienten/

    Fazit:

    Die Allgemeinheit/ Gemeinschaft der Gesetzlich Krankenversicherten wird durch die Homöopathie keinesfalls belastet.

    Entweder zahlen die Homöopathie-Willigen über kostenpflichtige Wahltarife einen Aufpreis oder sie sind bei einer Kasse, die Homöopathie im Kostenrahmen von Peanuts erstattet und die paar Euro als Werbekosten für Mitglieder verbucht.

    Bleibt noch die Frage, ob Ärzte tatsächlich einen nennenswerten finanziellen Anreiz haben, homöopathisch zu behandeln? Ich sage: Nein und das lässt sich belegen.

    Ärzte müssen eine zusätzliche Qualifikation erwerben, um überhaupt mit Kassen abrechnen zu können. Verlangt wird in den Zusatzverträgen der Kassen die Weiterbildung „Homöopathie“ einer Ärztekammer oder ein Diplom des Deutschen Zentral Vereins homöopathisch tätiger Ärzte (DZVhÄ).

    Nur rund 2.000 Ärzte haben diese Qualifikationen überhaupt. Rund 7.000 Allgemeinmediziner praktizieren in Deutschland aber homöopathisch - daran kann man schon klar erkennen, dass der angebliche finanzielle Anreiz nicht existiert, weil die Mehrheit der ärztlichen Homöopathen gar nicht erst versucht, mit Selektivverträgen über Kassen abzurechnen.

    Die Selektivverträge mit den Kassen sind "ausgehandelt", was nichts anderes heisst, als dass die Ärzte den Regelsatz für homöopathische Erstanamnese, Medikamentenwahl & Co. gar nicht voll realisieren können, sondern von der jeweiligen Kasse auf viel niedrigere Sätze runtergehandelt werden. Interessant ist dann nur noch der Werbeeffekt, von der betreffenden Kasse als Partner auf der deren Website gelistet zu werden.

    "Für Ärzte ohne eine entsprechende Weiterbildung ist es in Anbetracht der Vergütung für homöopathische Leistungen durchaus eine Überlegung wert, die zusätzliche Weiterbildung zu absolvieren. Mit homöopathischen Leistungen kann immerhin ein Honorar erzielt werden, das bei Hauärzten nahezu der Vergütungshöhe der Versicherungspauschalen entspricht."

    https://www.nav-virchowbund.de/uploa...13_s40_ebm.pdf

    Mehr ist nicht.

    Fazit:

    Dass Ärzte Homöopathie primär wegen finanziellen Anreizen praktizieren, ist nach Faktenlage falsch.
    Geändert von Gast (21-06-2019 um 13:27 Uhr) Grund: Fehler korrigiert.

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