Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
Mir ist gerade nicht klar, von was du redest.
Das dein Schüler völlig frei selbst entscheiden kann, welche Übungen er bei dir machen will oder welche ihm zu gefährlich sind, legt bereits Artikel 2 im GG fest - allgemeine Handlungsfreiheit.
Das GG beinhaltet die Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat. Es ist im "öffentlichen Recht" angesiedelt. Das "private Recht" wird u.a. durch das BGB geregelt.