Ausnutzung von Arg- und Wehrlosigkeit sind im Video doch klar erkennbar.
Eine "das Leben gefährdende Behandlung" ist durch den blanken Faustschlag eines Vollkontaktsportlers gegen den Kopf ebenfalls gegeben. Man muss sich nur im Beweismaterial die Beschleunigung des Kopfes ansehen. Wer das nicht für potenziell lebensgefährlich hält, ist doch ziemlich optimistisch.
Ich sehe keinen nachvollziehbaren Grund, warum sowas in Deutschland nicht nach §224 als GKV gelten sollte und es hat solche Verurteilungen von Kampfsportlern auch schon gegeben.





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