Hinterlist hat eine strafrechtliche Definition. Ein überraschender und unerwarteter Angriff aus Opfersicht reicht dazu nicht.
Und ob ein Faustschlag in dieser Version aus objektiver Sicht das Leben gefährdet, bezweifle ich. Aber frei nach Bruce Lee ("Meine Hände sind Waffen") kannst Du Dir gerne Deine Meinung bilden. Vielleicht finden sich ja bekannte Rechtssprechungen in dieser Sache