Also ich wollte gar nicht auf diese Diskussion hinaus. Aber gut.
Du bewegst Dich ja im deutschen Recht:
Der Versuch einer Tat ist genauso strafbar, wie die Tat selbst. Das ist fast immer im Strafrecht so und es überrascht mich, dass das für Dich nicht klar war.
Die Tat muss also nicht ausgeführt, wohl aber iSv 224 StGB beabsichtigt worden sein. Dafür gibt's dann ganz klare Kriterien, wurden hier schon genannt. Mal eben rüberlangen, weil einem der Kragen platzt reicht da nicht.
Wenn Conor den Typen also einfach nur schlagen wollte, ist das keine gefährliche Körperverletzung nach deutschem Recht. Ob er es wollte, ob er es getan hat, völlig egal. Nur weil er die Absicht verfolgte, die Faust im Gesicht zu parken, so kann man weder Hinterlist, noch sonstige Umstände erkennen, an denen sich eine gKV orientiert. Ich schreibe "erkennen", da mir weder Vorgeschichte, noch sonstige Umstände bekannt sind. Ich kenne nur das Video. Und das ist ein typischer McGregor.
Die Diskussionen zu den rechtlichen Themen wie Notwehr, Körperverletzung, Totschlag, Mord etc. pp. haben die allermeisten hier schon durch, daher ist es nett, wenn immer nochmal wild interpretiert wird, Du wirst aber nicht weiterkommen.
Darüber hinaus erübrigt sich das alles sowieso, denn in Irland gelten andere Rechtsgrundsätze.
Aber trotzdem: nein, das Video gibt keinen Anhaltspunkt für eine gKV
It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix