Da geb ich dir vollkommen recht. Er handelt wohl öfters impulsiv und mit wenig Selbstkontrolle.
Ich würde auch nicht behaupten (und das habe auch nicht) dass MCGregor eine schwere Verletzung beabsichtigte.
Aber wie ich bereits schrieb, genau darauf käme bzw. kommt es bei einer "Gefährlichen Körperverletzung" nicht an.
Die Formulierung "Gefährlich" irritiert halt, weil sie - wenn man den Paragraphen nicht näher anschaut-
erwarten lässt, dass eine (lebens-)gefährliche Verletzung tatsächlich eingetreten ist. Und das ist nicht der Fall.
Im Gegensatz zur Qualifikation "Schwere Körperverletzung". Da muss eben ein Schaden wirklich eingetreten sein.
Sind aber die Merkmale für die "Gefährliche Kv" gegeben, ist auch der reine Versuch strafbar.
Das war mir vorher auch nicht so klar.