Na ja... man vergleiche mal die Strafmasse für "bewaffneten Raubüberfall", "bewaffnete Körperverletzung" und unerlaubtes Tragen eines Messers ohne berechtigten Führungsgrund". Das Strafmass für das Messerführen per se zu erhöhen halte ich für überzogen, aber das ist meine Meinung. In Grossbritannien hat das Messerverbot auch nicht zu einer Abnahme der Straftaten mit Messereinsatz geführt, wenn in Deutschland Paragraph 42a dazu geführt hat, ist mir das entgangen. Was erreicht man mit einem Trageverbot dann? Es gibt den Ordnungskräften einen Grund mehr für Verdachtsuntersuchungen und eine rechtliche Handhabe, falls denn etwas nicht Regelkonformes mitgeführt wird und sonst kein Tatbestand vorliegt. Sofern ein Tatbestand vorliegt dürfte der Umstand des illegalen Führens eher ein kleiner Zusatzpunkt der Anklage sein, der im Zweifelsfall evtl. zur Unterstellung von Vorsätzlichkeit beitragen kann, ansonsten aber in Hinblick auf das Strafmass eingeschränkt relevant sein dürfte.
Beste Grüsse
Period.






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