Ich denke nicht , das das Verbot dem verhindern von Taten dient(wenn dann nur erschwerend) , sondern eher in der juristischen Folge bei solchen Taten zu tragen kommt .
Wenn aus der Statistik herrvorgeht , das ein bestimmter Typ von Messer auffällig ist ... dann erschwert ein Verbot ,den Mißbrauch vom Notwehrrecht ... denn in der Bewertung der Tat , darf halt nicht nur festgestellt werden , das es sich um ein "irgendein" Messer handelt sondern , warum "gerade" dieses Messer(Typ) ...
Das im Butterfly eine Brennpunkt bezogene Aktraktivät bestand , war ja nicht von der Hand zu weisen , demnach , wenn alle mit diesem Messer rumlaufen , dann muß hier wesentliches Interesse bestehen , diese zu verbieten .
Muß so nicht stimmen , was ich mir da zusammenreime ... aber denke aus dem statischen(Ausreißer) und juristischen Aspekt , machen solche Verbote , mehr Sinn .(für mich zumindest)





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