in der Frage, ob eine Notwehrlage vorlag, waren sich Landgericht, BGH und Prof. Erb einig.
Landgericht und BGH meinten, dass mildere Mittel zur sofortigen Beendigung des unrechtmäßigen Angriffs ausgereicht hätten.
Das BGH gestand dem Angeklagten, im Gegensatz zu Richter Götzl, das Recht zu, sich als unschuldig zu sehen.
Der bezieht sich eher auf den Freispruch des HA, der einen SEK-Beamten erschossen hat.





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