Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
wenn man das möchte, kann man dies durchaus tun. gerade im bereich strafrecht wird eh um alles gestritten. es bleibt aber anzumerken, dass das urteil nachher vom bgh gesichtet wurde und im wesentlichen bestand hatte.
in der Frage, ob eine Notwehrlage vorlag, waren sich Landgericht, BGH und Prof. Erb einig.
Landgericht und BGH meinten, dass mildere Mittel zur sofortigen Beendigung des unrechtmäßigen Angriffs ausgereicht hätten.
Das BGH gestand dem Angeklagten, im Gegensatz zu Richter Götzl, das Recht zu, sich als unschuldig zu sehen.

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ich finde, der obige teil gehört eher zu der von mir weiter oben angeführten auseinandersetzung von erb mit dem themenbereich physische überlegenheit/kampferfahrung.
Der bezieht sich eher auf den Freispruch des HA, der einen SEK-Beamten erschossen hat.