Joh, offiziell ist das ungefähr so - wobei die Aufgabe des DPMA sich nur auf die Überprüfung sogenannter "absoluter Schutzhindernisse" beschränkt (wozu fehlende Unterscheidungskraft zu existenten, aber nicht eingetragenen Namen NICHT gehört).
Weil aber das "Geld bezahlen und Widerspruch einlegen" alleine noch keinen Erfolg garantiert, das Geld aber per se erstmal weg wäre, kann man manchmal (!) ein paar Infos vorab einholen bzw. schlafende Hunde wecken mit einem persönlichen Telefonat beim DPMA. Das hängt aber IMHO immer von der Potenz plus der Kulanz des jeweiligen Gesprächspartners (und dem eigenen Kommunikationsverhalten) ab. Und auch hier gilt: Je früher, desto besser - am Besten ist, solange das Antragsverfahren noch läuft ... die Marke also noch nicht eingetragen ist (was bedeutet, dass man gut fährt, wenn man hin und wieder auf den Seiten des DPMA vorbeischaut und checkt, ob eine Eintragung ansteht).
P.S.: Gute Hinweise erhält man IMHO auf "markenrelevante Aktivitäten", wenn man parallel einen Check eingetragener Internet-Domains vornimmt (normalerweise zumindest der relevanten "Hauptendungen" .de,.eu,.com,.org,.net, ggf. auch noch .info,.biz), weil eine Markeneintragung sehr oft mit einer Domainregistrierung Hand in Hand läuft.
P.P.S. Nachtrag zum Thema "Never bullsh** a bullsh****": Hab gerade gesehen, dass die .COM-Domain "chisaokuen" schon weg ist ....... und für 990,- USD zum Kauf angeboten wird
P.P.P.S.: Und wer einen preiswerten Hoster kennt plus vitales Interesse an der Thematik hat, könnte ja auch zumindest diesen Speß umdrehen, und sich mal eben die diversen, noch freien Endungen dieses Namens sichern![]()
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) ab. Und auch hier gilt: Je früher, desto besser - am Besten ist, solange das Antragsverfahren noch läuft ... die Marke also noch nicht eingetragen ist (was bedeutet, dass man gut fährt, wenn man hin und wieder auf den Seiten des DPMA vorbeischaut und checkt, ob eine Eintragung ansteht).
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