Ob und wie lange bestimmte Maßnahmen nötig sind kann aktuell keiner mit Sicherheit sagen, da wir alle „unter Sicht“ fahren und extrem flexibel auf Entwicklungen reagieren werden müssen.
Ganz sicher wird man lockern und gucken wie sich die Zahlen entwickeln. Erst bei den Schulen und da schrittweise. Parallel dazu vorsichtig mit der Wirtschaft.
Bleiben die Zahlen stabil kann man schrittweise weitere Lockerungen machen und dann wieder überprüfen. Gehen die Zahlen hoch muss man halt Dinge wieder zurück nehmen.
Massenveranstaltungen werden ganz sicher noch bis in den Herbst verboten bleiben. Sport? Tja, gute Frage.
Mannschaftssport oder Individualsport im Freien ist ganz sicher kein so großes Problem wie Sport in einem umschlossenen Gebäude oder Kontaktsportarten.
Da wird man ganz genau hingucken, aber ich fürchte diese Dinge werden eher sehr weit hinten wieder freigegeben werden können.
Außerdem darf man die Jahreszeiten nicht vergessen. Im Sommer ist man viel im Freien. Da ist der Abstand natürlicherweise eher größer und die Luftzirkulation sehr gut.
Im Herbst hocken die Leute in den Gebäuden enger zusammen und die Luftzirkulation ist da dann auch schlechter. So etwas mögen Viren.
Ich sehe momentan die größte Gefahr dass uns im Herbst ein erneutes „Aufflammen“ der SARS-CoV-2 Zahlen erwarten wird und dann natürlich auch wieder Maßnahmen ergriffen werden müssen um sie zu drücken. Diesmal werden die Maßnahmen aber dtl. früher kommen, dafür evtl. nicht ganz so massiv.
Auch da sehe ich dann Kontaktsportarten auf engen Raum als eine der ersten Dinge die wieder wegfallen werden. Leider.
Noch eine Sache zum Rechtlichen:
Das Infektionsschutzgesetz ist extrem mächtig, vor allem wenn man es in den Kontext mit anderen Gesetzen und Verordnungen stellt. Das ist rechtlich sehr gut abgesichert.
Ich kann nach dem Infektionsschutzgesetz sogar, rein theoretisch, die Bundeswehr bewaffnet im Inneren einsetzen und damit das Ruhrgebiet abriegeln. Die dürften dann ggf. sogar auf Quarantänebrecher schießen. Sogar auf „fliehende Autos“ mit Panzern. Rechtlich wäre das absolut legitim, wenn der Grund dafür gravierend genug ist.
Das IfSG kann, darf und muss die Grundrechte einschränken können, da es dem Schutz der Allgemeinheit dient.





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