du konstruierst, wie immer, ein szenario, dass es so nicht gibt.
WENN der hypothetische waffenhändler waffen verkauft und sich dabei an die gesetzlichen bestimmungen hält (also waffenverkäufe nur an diejenigen, die berechtigt sind, waffen zu kaufen), dann kann man ihn NICHT dafür haftbar machen, was seine kunden mit diesen waffen tun.
wenn sich der hypothetische waffenhändler NICHT an die gesetzlichen bestimmungen hält beim waffenverkauf, macht er sich strafbar und wird belangt.
aber nur für die gesetzesverstöße, die er SELBST begangen hat und NICHT für das, was dritte tun oder getan haben!
DU möchtest aber gern, soweit ich das verstehe, ein "gesetz" konstruieren, das dem hypothetischen waffenhändler eine permanente und prinzipielle mitschuld unterstellt, wenn ein kunde mit der gekauften waffe eine straftat begeht.
deine idee dahinter ist offensichtlich: dadurch, dass du den hypothetischen waffenhändler für die taten anderer menschen verantwortlich machen willst, möchtest du eine situation herbeiführen, in der jeder waffenhändler sein geschäft schließen muss, weil er natürlich keinerlei einfluss darauf hat, was seine kunden mit den waffen tun - aber dennoch dafür verantwortlich gemacht wird. um kein risiko einzugehen, muss er also aufhören, waffen zu verkaufen.
tolle idee!
auf den kampfsport übertragen hieße das - und da erkenne ich deine generelle argumentation wieder - dass am besten jeder kampfsport untersagt wird ...
allerdings kannst du noch so oft deine seltsamen thesen hier in die debatte einbringen: eine verantwortung des verkäufers für das, was ein kunde mit dem verkauften produkt anstellt, kann es nicht geben.
kein verkäufer (oder trainer) hat in irgend einer weise einfluss darauf, was kunden mit dem tun, was sie bei ihm kaufen.
jemanden dafür verantwortlich zu machen, was DRITTE tun, ist absurd und rechtlich nicht durchsetzbar.
mir gefällt übrigens auch der tenor solcher forderungen nicht.
ja, einige werden gleich wieder stöhnen, aber ich bringe dennoch meine erfahrungen aus der DDR noch mal ein - dort gab es eine solche "verantwortung" für die handlungen dritter tatsächlich.
nicht de jure, aber de facto.
das war ganz wunderbar, denn auf diese weise wurden eltern bspw. dafür bestraft, wenn ihre (auch erwachsenen) kinder straftaten begingen wie "geplante republikflucht" (§213 stgb der DDR) oder "öffentliche herabwürdigung staatlicher organe" (§ 220).
man nennt so etwas "sippenhaft". oder, wenn es sich nicht um verwandte handelte, "kontaktschuld".
es genügte, jemanden zu kennen, der sich dieser "straftaten" schuldig gemacht hatte - und schon geriet man ins visier, und schon hatte man tatsächlich gravierende nachteile zu erleiden.
ich bin daher strikt dagegen, dieses prinzip der "verantwortung für dritte" wieder einzuführen.





