Das ist falsch. Siehe mein oben verlinktes Beispiel zum dem Waffenhändler/Amokläufer.
Obwohl der Händler nichts von den Plänen des Täters David S. in München wusste -geschweige daran direkt beteiligt war- bejahte der BGH 2019 dessen Verurteilung wegen div. Gewaltdelikte.
Für seine Mitschuld genügte der illegale Verkauf der Waffen.
Und genau dieses Konstrukt müsste bei Betreibern/Trainern eingeführt werden.
Wer vorsätzlich noch zu schaffende Auflagen verletzt (beispielsweise die Forderung nach Führungszeugnissen der Schüler) müsste mit bestraft werden, wenn diese Schüler Gewaltverbrechen begehen.






