Noch mehr Blödsinn.
Natürlich ist die Wahl und die Ausübung eines Sportes ein Menschenrecht, geschützt durch unser Grundgesetz (Verfassung).
Grundrechtlich ist die Ausübung von Sport zunächst wie andere soziale Aktivitäten des Menschen durch das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 Abs. 1 GG).
"Eine ausdrückliche Erwähnung des Sports im Grundgesetz fehlt bisher. Allerdings
besteht mit der in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Allgemeinen
Handlungsfreiheit auch ein individuelles Grundrecht auf Sport. Das Recht, Sportvereine
zu gründen, ist durch Artikel 9 Abs. 1 GG gewährleistet. "
(https://www.bundestag.de/resource/bl...6-pdf-data.pdf)







