Du solltest an Deiner Lesekompetenz arbeiten...
Das ist mir durchaus bekannt...
Ein anderer User meinete das es nicht zur SV zugelassen ist.
Im Falle einer Notwehrhandlung darf ich jedes Mittel nutzen das mir zu Verfügung steht. Stehen mehrere Mittel zur Verfügung
muss ich das mildere Mittel wählen. Muss aber nicht das Risiko eines Versagens des milderen Mittel in Kauf nehmen.
Nicht ich habe den Vorschlag unterbreitet Haarspray zur Verteidugung zu nutzen. Das kam von einen anderen User.
Weiss ich...
Könntest Du das besser ausführen wie Du das hier im Kontext meinst?






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