Du solltest an Deiner Lesekompetenz arbeiten...


Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
Du hast wohl nicht verstanden was Sache is mit dem Pfefferspray. Der ist nur als Tierabwehrspray zugelassen.
Das ist mir durchaus bekannt...
Ein anderer User meinete das es nicht zur SV zugelassen ist.
Im Falle einer Notwehrhandlung darf ich jedes Mittel nutzen das mir zu Verfügung steht. Stehen mehrere Mittel zur Verfügung
muss ich das mildere Mittel wählen. Muss aber nicht das Risiko eines Versagens des milderen Mittel in Kauf nehmen.

Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
Also wäre es Schwachsinn Haarspray statt Pfefferspray zur Verteidigung zu benutzen, weil der Haarspray erst recht bleibende Schäden verursachen kann. Zumindest nicht anwenden, wenn Pfefferspray zur Hand ist.
Nicht ich habe den Vorschlag unterbreitet Haarspray zur Verteidugung zu nutzen. Das kam von einen anderen User.


Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
Weiter interesant ist: Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe zählt, darf er auch geführt werden, wo Waffen lt. Waffengesetz sonst nicht geführt werden dürfen.
Weiss ich...


Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
Das hat natürlich nichts mit den sogenannten "Waffenverbotszonen" zu run, weil es da überwiegend nicht um Waffen geht.
Könntest Du das besser ausführen wie Du das hier im Kontext meinst?