Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen

Dann verweise ich noch auf das geltende Waffenrecht. " Pfefferspray " ist vornehmlich zur Tierabwehr gedacht.
Darf ich es deshalb nicht zur SV einsetzen? Bitte bennenne doch mal den entsprechenden Paragraphen im WaffG.

Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
Wie wäre es ein Haarspray in der Handtasche mitzuführen ? Nur mal so als Gedankenanstoß.
Hmm, wenn ich kein Pefferspray zur SV einsetzen darf, warum dann Haarspray

Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
P.S.:

Und wie immer meine Bitte: Laßt euer Material zuhause. Daß erleichtert den Kolleginnen und Kollegen von der Polizei die tägliche Arbeit. Danke !
Genau, leg Dich hin. Sing ein Lied und lass es über Dich ergehen....
Wenn Du Glück hast nehmen Sie Dir ja nur das Geld Handy weg... (OK, das dürften Sie gerne haben..., wenn ich dadurch meine Gesundheit und Leben erhalte)

Inwiefern erleichterst es Deinen Kollegen die Arbeit?