Zitat Zitat von D_LU Beitrag anzeigen
Könntest Du das besser ausführen wie Du das hier im Kontext meinst?
In Waffenverbotszonen ist auch das Mitführen von "gefährlichen Gegenständen" reglementiert, die nicht als Waffen definiert sind und somit nicht direkt unter das Waffengesetz fallen. Inwieweit das jetzt Pfeffer betrifft weiss ich nicht, bei Messern ist es aber z.B. ein ziemlicher Unterschied (über 4 cm Klingenlänge nur Slipjoints vs. ansonsten bis zu 12 cm Klinge feststehend und Zweihand-Klappmesser ohne Längenbeschränkung ohne Notwendigkeit eines berechtigten Führungsgrundes).

Beste Grüsse
Period.