Abgesehen davon braucht es nicht mal den Tod, um ein Urteil wegen Mordversuch zu bewirken:
Der Renter in München wurde ebenfalls mehrfach gegen den Kopf getreten, starb nicht und ist so weit ich weiß gesundheitlich wieder hergestellt.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen...eftig-1.461801...- Das Entsetzen stand Serkan A. und Spyridon L. in ihren Gesichtern geschrieben, als der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer am Landgericht München, Reinhold Baier, das Urteil verkündete: Zwölf Jahre Gefängnis für den 21-jährigen Türken A. und achteinhalb Jahre Jugendstrafe für den 18-jährigen Griechen L., und zwar wegen versuchten Mordes. ...
Manchmal wünscht man sich öfters bayerische Verhältnisse. So, genug OT.