Zitat Zitat von Alexa91 Beitrag anzeigen
Ich zitiere mal aus einem der Dokumente des Vereins:
G. K. Meijers entwickelte aus den Erfahrungen mit chinesischen und japanischen Stilen und
Techniken, die er als junger Mensch u.a. in chinesischen Klöstern sammeln konnte, sein SHAOLIN
KEMPO. Er lernte u.a. bei Karate- und Kempo-Meistern wie z.B. Yamaguchi Gogen (Goju Ryu),
Nakama Michiomi (So Doshin, Shorinji Kempo)
. Auf Grund der Erfahrungen mit chinesischen und
japanischen Kampfkünsten entstand seine Bezeichnung „SHAOLIN KEMPO“. „SHAOLIN“ wird in
diesem Zusammenhang mit dem buddhistisch geprägten harten Kampfstil „CHUAN SU“ aus
Nordchina
verknüpft. „KEMPO“ steht für die philosophischen, meditativen und technischen Einflüsse
japanischer Karate-Stile – insbesondere des japanischen KEMPO
.
G. K. Meijers alias Dschero Khan Chen Tao verbreitete über die Niederlande (ab 1962) sein SHAOLIN
KEMPO nach Deutschland (Herman Scholz 4. DAN, 1967)

Viel deutlicher geht es kaum. Da kann man nicht von Verarschung oder Verbrauchertäuschung sprechen.
Ich hab mal alles fett gedruckt, was nicht stimmt. Allein der Satz wieder von "chinesischen Klöstern", welche Assoziation soll der wohl wecken?
du hast doch die Posts von amasbaal gelesen oder?

Und jedes Mal, wenn ich dir sage, was in einem Text nicht stimmt, zitierst du einfach den der nächsten Website, der nicht viel besser ist.

Und ja ich meine Verbrauchertäuschung nicht im rechtlich relevanten Sinne, aber witzigerweise findet sich zu rechtl.ichen Fragen tatsächlich sehr schnell auch aussagen wie diese hier:
JuraForum.de-Tipp: Eine arglistige Täuschung kann bereits dann zu bejahen sein, wenn eine Person „Erklärungen ins Blaue hinein“ macht und dabei nicht verdeutlicht, dass ihr eigentlich die Sachkenntnis für eine angemessene Beurteilung der Sachlage fehlt.

Quelle:https://www.juraforum.de/lexikon/taeuschung

Vondaher wird auf diesen Websites definitin kein Zeugs geschrieben, was "viel deutlicher kaum geht".