Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
PATENTAMT... höchster fake-alarm.
In der Tat, das ist totaler Humbug.

Kurz und bündig: Als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Diese Aussage gibt bereits die Antwort auf (sehr) häufig gestellte Fragen. Patent-Schutzrechte werden für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt, dabei wird zwischen „Erzeugnissen“ und „Verfahren“ unterschieden.

Ein Erzeugnispatent schützt alle Gegenstände, wie bspw. Maschinen(-teile), Schaltungen oder Arzneimittel. Ein Verfahrenspatent schützt die Verfahren, die zur Herstellung eines Produkts dienen.

Ein Patent wird für eine Erfindung erteilt, die

1. neu ist
2. auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht
3. gewerblich anwendbar ist.
Eine Aufzählung, was alle NICHT patentierbar ist, erspare ich mir...