Nur mal so am Rande, ehe hier wieder die Terroristenschublade aufgemacht wird:

Der Typ war vorher mittels PsychKG untergebracht gewesen, weil er in einer Auseinandersetzung in der Obdachlosenunterkunft ebenfalls ein Messer gezogen hatte. Er hatte also eine psychiatrische Grunderkrankung, denn ansonsten kommt man wegen so etwas ins PG und nicht in die Psychiatrie.

Nur weil der islamistische Sprüche ruft ist er noch lange kein Terrorist.

Er wird jetzt wahrscheinlich nach 126a StPO untergebracht und dann wird entschieden ob er schuldfähig ist oder nicht.