
Zitat von
Kensei
Ich frage mich eher, warum man festgenommen wird, wenn man halbprivat äußert, eine Straftat "gut" zu finden?
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html
Wenn man in einer "Unterkunft" in der eventuell noch ein paar andere labile Desperados anwesend sind öffentlich ein solches Hassverbrechen gutheißt, ist das natürlich geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Don't armwrestle the chimp.