@ amasbaal: Ich zitiere mal den ganzen Absatz aus dem Link:
"Messerangriffe sind wie folgt definiert: "Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus."

Kann man das anders verstehen, als "das Messer muss mindestens gezogen und dem Opfer gezeigt worden sein"?