Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
Wer googelt, der findet: https://www.ww-kurier.de/artikel/109...t-die-2g-regel

Zwar nicht in Berlin, aber das macht es nicht besser.

Lese ich daraus, dass du im Prinzip sagst, wir schränken auf der einen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein (2G), um auf der anderen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Schutz vor Infektion) zu erhalten? Das ist eine ganz andere Argumentation als noch in deinem ersten Post.
Nochmal: an keiner Stelle schränkt 2G das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Du kannst dich auch weiterhin nicht impfen lassen.
Und nein, meine Argumentation hat sich bisher nicht geändert. (mal davon abgesehen, dass eine Änderung ja überhaupt kein Problem wäre, denn ich diskutiere ja hier mit dem Ziel der Meinungsbildung, zu der auch Veränderung zählt). Und aus meinem ersten Post in dieser Teil-Diskussion: Die Individualität Einzelner endet immer da, wo die Rechte Anderer tangiert werden. Genau das ist die Argumentation.