Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Ich "muss" hier gar nichts.
Ich muss hier auch keine "untangierbaren Rechte" definieren. Bisher habe ich das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Argument benutzt, das vorher von anderen Diskussionsteilnehmern eingeführt wurde.
Muss man alles definieren. Woher soll ich wissen was du mit körperlicher Unversehrtheit meinst, das kann alles bedeutet solange man die Terminologie nicht definiert. Im Grundgesetz gibt es kein Recht auf Leben, in dem Sinne dass du die Grundrechte anderer einschränken darft um dein eigenes Sicherheitsempfinden zu befriedigen. Und nachts Rasen zu Mähen ist halt kein Grundrecht, die Unversehrtheit der eigenen Wohnung aber zum Beispiel schon.

Hypothetisch könnte man da auch sinnige Argumente bringen von wegen, du hast als Kampfsportler ein erhöhtes Risiko Staph einzufangen, also verbiete ich dir nach dem Training Bus zu fahren (wenn du mir keinen Duschnachweis lieferst).