Zitat Zitat von hallosaurus Beitrag anzeigen
Ist Sie denn hauptberuflich Trainerin? Also wenn es um Arbeit geht muss auf jeden Fall vorab eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Daraus geht dann hervor ob Sie teilweise oder ein komplettes
Beschäftigungsverbot erhält.
Nein, ehrenamtlich in einem e.V.