
Zitat von
Cam67
Würde das nicht auch bedeuten ,daß schon die Beschäftigung mit SV eine Art Vorsatz ist ? Das Bereithalten von Gegenständen , UM mich zu verteidigen können , ist doch der Sinn dahinter. Ist das dann wirlklich gleich Vorsatz für z.b. Körperverletzung ?
Jetzt mal nur auf den Punkt des Vorsatzes geblickt.
Falls gesetzgeberisch ja, dann ist da in meinen Augen eine Lücke zu ungunsten der Betroffenen die nicht geschlossen wird.
Jetzt darauf hoffen ,das im Ernstfall was Gescheites rumliegt was ich nutzen kann, um DANN gesetzeskonform zu handeln , ist auch nicht DIE Lösung.