Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Ich glaube ja mittlerweile, daß " Matsche " der wiedergeborene " zocker " alias " smoo " ist ... wer teilt meine Idee ?
Bei euch beiden dachte ich direkt an Don Quijote und Sancho Panza...
Der EU-Kommisar für Menschenrechte mahnt diese Stelle auch schon seit 2009 an...
https://rm.coe.int/stellungnahme-des...han/16806dab03
Zwar Vice Magazin, aber auch interessant: https://www.vice.com/de/article/g5pq...lizei-brauchen
Und auch ganz interessant, weil sich nicht festgelegt wird(Bundeszentrale für politische Bildung): Quis custodit custodes..?
https://www.bpb.de/themen/innere-sic...e-der-polizei/
Und die MOPO:
https://www.mopo.de/news/vergehen-be...elle-37505996/
Alles Geisterfahrer...
Geändert von Gast (18-08-2022 um 21:24 Uhr)
Wäre halt schön gewesen, wenn du mal was erklären würdest und nicht nur am laufenden Bande Behauptungen aufstellst. Normal macht man das so, wenn man Diskussionen voranbringen will.
Zum Beispiel? Warum suchst die Beispiele nicht raus? Müsste doch ein leichtes sein, soviel wie angeblich gemauschelt wird zwischen den Behörden.
Irgendwie habe ich meine Zweifel, dass du für irgendeine deiner Behauptungen auch nur ein einziges konkretes Beispiel parat hast.
Doch natürlich gibt es die. Es kostet zusätzlich Geld und bringt ganze Behörden in Misskredit, weil man denen pauschal unterstellt, sie würden ihren Job nicht ordentlich machen. Ich betone nochmal, dass Strafvereitelung im Amt eine Straftat ist, mit schweren Konsequenzen für die Betroffenen. Du tust hier so als ob das Kavaliersdelikte wären, die hinter vorgehaltener Hand am laufenden Bande stattfinden bei deutschen Behörden.
Freilich ohne das konkret zu belegen.
Im übrigen wäre mal interessant, ob diese ganzen Kommissionen im Ausland überhaupt einen großartigen Mehrwert erbracht haben. Beim Beispiel Dänemark war das ja offensichtlich nicht so, wie man deinem Link entnehmen konnte. Da gab es keine Signifikante Zunahme an Verurteilungen von Polizisten seit bestehen der Behörde.
Ich denke aber mal, von dir kommt als Antwort wieder nur der x-te Link, wo irgendeine Menschenrechtsorganisation eine unabhängige Ermittlungskommission fordert. Von daher war es das für micht jetzt auch langsam hier zu diesem Thema.
Geändert von Kensei (18-08-2022 um 22:54 Uhr)
Ich finde Behauptungen ziemlich ungerechtfertigt, wo der Polizei und Justiz Gemauschel und sonstiges unterstellt wird, wenn man keine konkreten Beispiele und Links nennen. Genau solche Äußerungen und Behauptungen schaden der Polizei.
Ich denke, keiner der Beteiligten hat sich mit der vorliegenden Situationen oder auch in Vergangenheit es megaleicht gemacht, wenn es um Schußwaffengebrauch und sonstige Zwangshandlungen geht.
Wenn nicht jemand in einer solchen Situation oder Lage gewesen ist, kann er sich kaum das Recht herausnehmen und Behauptungen aufzustellen oder zu sagen "ich hätte es anders gemacht....." Wenn man nicht in so einer Situation war, kann man das nicht nachfühlen.
Das geht ja alles so schnell und die Beamten müssen schnellstmöglich entscheiden. Auch über Leben und Tod.
Ich möchte nicht in deren Haut stecken, wenn es um eine solche Entscheidung geht.
Und jeder Polizeibeamte möchte nach Dienstschluß gesund und munter und ohne solchen Entscheidungen und Erlebnisse nach Hause gehen.
Und wenn dann diese Fälle diskutiert werden, ohne 100%iges Hintergrundwissen zu haben, halte ich für verwegen.
Alle Fakten werden mit Sicherheit aufgrund der Ermittlungsarbeit und deren Gefährdung nicht an die Öffentlichkeit gegeben. Erst dann, wenn der Ermittlungszweck wahrscheinlich nicht mehr gefährdet ist.
Wenn ich mir in der taz die Kommentare durchlese, wird mir klar, dass man in diesen Kreisen scheinbar ein grundsätzliches Problem mit Polizei und Staat hat.
Nochmal zum nachlesen für die ganz Faulen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt...
§ 258a
Strafvereitelung im Amt
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar...
Ab Freiheitsstrafen von über einem Jahr verliert man im Übrigen seinen Beamtenstatus und damit alle Pensionsansprüche.
Dazu gilt bei deutschen Strafverfolgungsbehörden das Legalitätsprinzip:
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=116Legalitätsprinzip
Mit diesem Begriff ist die Strafverfolgungspflicht von Staatsanwaltschaft und Polizei gemeint. Diese sind nach dem Legalitätsprinzip beim Vorliegen des Verdachts einer Straftat verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen und den Sachverhalt zu erforschen. Dies ergibt sich für die Staatsanwaltschaft aus § 152 Abs.2 und § 160 Abs.1 StPO und für die Polizei aus § 163 Abs.1 StPO. Für die Staatsanwaltschaft umfasst das Legalitätsprinzip auch die in § 170 Abs.1 StPO niedergelegte Pflicht, Anklage zu erheben, wenn die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Das Legalitätsprinzip soll eine gleichmäßige Strafverfolgung gewährleisten. Es ist das Korrelat zum Strafverfolgungsmonopol des Staates: Wenn nur der Staat zur Strafverfolgung berechtigt ist, soll er diese gegen jeden Verdächtigen ohne Ansehen der Person betreiben. (...)
Kann sich jetzt jeder selber überlegen, ob man da als Beamter mal eben locker flockig mauschelt bei den Ermittlungen.
Geändert von Kensei (20-08-2022 um 09:30 Uhr)
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