Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
Nochmal zum nachlesen für die ganz Faulen:



https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

Ab Freiheitsstrafen von über einem Jahr verliert man im Übrigen seinen Beamtenstatus und damit alle Pensionsansprüche.

Dazu gilt bei deutschen Strafverfolgungsbehörden das Legalitätsprinzip:



http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=116


Kann sich jetzt jeder selber überlegen, ob man da als Beamter mal eben locker flockig mauschelt bei den Ermittlungen.
Hach, wie dumm ich doch bin, jetzt versteh ich das erst. Korruption, Strafvereitelung im Amt, Corpsgeist, etc. gibt es alles garnicht und hat es nie gegeben, weil ist ja verboten ist. Wieder was gelernt, da bin ich aber froh...