Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Ohne dem user beispringen zu wollen. Ausgeschlossen ist das noch nicht und wenn es nur ein Versehen war-
Aus dem oben verlinkten Artikel, Hervorhebung von mir:
Nach einem Erlass ist jedoch nur die Abgabe einzelner Schüsse zulässig, Dauerfeuer sei per Erlass verboten. Das Ziel sei, Angreifer kampfunfähig zu machen. Um die Waffe auf Dauerfeuer umzustellen, benötige man beide Hände, erklärt Polizeiinspekteur Michael Schemke dem Ausschuss. Das sei kein einfacher Handgriff sondern "extrem aufwändig".

Da ich die genutzte Version der MP5 bei der LaPo nicht kenne, kann ich da nur raten, welche Sicherung genutzt wird und dann ist es nicht der Wahlhebel, der mit dem Daumen bedient wird.