Was will denn ein Vollzugsbeamter im Dienst, also als Vertreter des Staates, damit aussagen, wenn er auf diesen Hinweis so reagiert?
Dass die "Gäste" in "seinem" Land nichts zu suchen haben?
Oder dass das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Ausländer gilt?
Meint der, das wäre die Rechtsgrundlage, auf der seine Maßnahme beruht?





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