Darum geht es zumindest mir nicht. Ich sage ja nicht, dass wenn jemand eine Rechnung nicht zahlt, sofort in den Knast muss. Wenn aber jemand wiederholt und vorsätzlich agiert, ist das was anderes.
s.o. - wenn jemand bewusst und wiederholt schwarz fährt, ist das nach meinem ganz persönlichen und natürlich juristisch nicht ganz sauberen Rechtsempfinden analog zu einem Betrug. Denn man zahlt ja ganz bewusst nicht, in dem Wissen, dass man eigentlich etwas zahlen müsste.Betrug und Erschleichung sind Straftaten. Wenn Du eine Rechnung nicht bezahlst, wirst Du IMO erst mal zivilrechtlich belangt.
Ist das Recht bezüglich von Schuldverhältnissen nicht eher im BGB geregelt als im StGB?
s.o.Es geht nicht um die Schadenshöhe, sondern um die Art der Begehung.
s.o.Was grundsätzlich (wenn nicht weitere Qualifikationsmerkmale dazukommen) erst mal nicht strafbar ist.
Was nicht heißt, dass man dagegen nicht gerichtlich vorgehen kann. Es gibt ja nicht nur das Strafrecht.
In diesem Sinne bin ich bei Dir. Ich spreche mich nur dagegen aus, Schwarzfahren pauschal zu bagatellisieren. Wenn jemand bewusst schwarz fährt ist das für mich grundsätzlich wie gesagt nichts anderes als Ladendiebstahl oder Zechprellerei.Es geht in dieser Nebendiskussion - ab meiner entsprechenden Frage an OliverT - um Strafrecht und ob sich ein entsprechender Tatbestand findet, unter das sich das "Nichtzahlen" ohne weitere qualifizierende Umstände einordnen ließe.
Die Situation ist ja offenbar die, dass überwiegend sozialschwache Schwarzfahrer im Gefängnis landen. Das hat auch die Justiz erkannt. Aus meiner Sicht wäre es halt besser um diese Fälle zu vermeiden und Armut nicht zu kriminalisieren ein Sozialticket oder ähnliches einzuführen statt Schwarzfahren generell milder zu verfolgen als andere nach meiner Auffassung vergleichbare Delikte.Der von mir zitierte Jurist nennt so etwas "Sozialromantik" und argumentiert rein aus rechtlicher Sicht






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