Ich sehe das Problem eher woanders - nämlich dass letztlich die Entscheidungsgewalt, ob etwas nun ein Zweihand- oder Einhandfolder ist, beim BKA liegt (soweit ich das verstanden habe). Pohl Force hat ja ne Zeit lang alle Modelle auch als Zweihandfolder angeboten UND Feststellungsbescheide dafür eingeholt - bis sie dann den Fall hatten, dass einer ihrer grossen "Zweihandfolder" als Einhandfolder eingestuft wurde. Ich weiss ja nicht, wer da für die Beurteilung zuständig ist, aber ich würde sagen, davon hängt viel ab; ich bin nämlich ziemlich sicher, dass ich das Ding einhändig problemlos aufkriegen würde, und dann kommts nur noch drauf an, ob ich meine diesbezügliche Erfahrung so in das Gutachten einfliessen lasse oder aber nicht; damit will ich nicht sagen, dass das BKA da nicht differenziert (sonst gäbs nämlich fast keine fetstellbaren Zweihandfolder mehr am Markt, ich kann nämlich an einer Hand abzählen, was ich nicht problemlos einhändig öffnen kann), aber es ist ein gewisser Unsicherheitsfaktor. Und bis es keinen Feststellungsbescheid gibt, würde ich persönlich mich da nicht drauf verlassen und eher ne Gertel führen - is ja legal.