Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
ich bin nämlich ziemlich sicher, dass ich das Ding einhändig problemlos aufkriegen würde, und dann kommts nur noch drauf an, ob ich meine diesbezügliche Erfahrung so in das Gutachten einfliessen lasse oder aber nicht; damit will ich nicht sagen, dass das BKA da nicht differenziert (sonst gäbs nämlich fast keine fetstellbaren Zweihandfolder mehr am Markt, ich kann nämlich an einer Hand abzählen, was ich nicht problemlos einhändig öffnen kann),
Ich hab mal gelesen (Juraforum oder so), dass es nicht darauf ankommt, ob es jemand schafft, es mit einer Hand zu öffnen (wäre ja auch komisch; erstens müsste man alle probieren lassen und zweitens kann man nie ausschließen, dass es mal jemand schafft), sondern ob es bauartbedingt einhändig zu öffnen ist (also eher mal so, dass es jeder schafft).

Ich weiss ja nicht, wer da für die Beurteilung zuständig ist, aber ich würde sagen, davon hängt viel ab;
aber es ist ein gewisser Unsicherheitsfaktor.
Ja, das kann ich mir gut vorstellen, dass es davon abhängt, wer das da prüft. Glaube kaum, dass das ein genormter zertifizierter Prozess ist.

Wir haben eine zeitlang mit zusammengerollten Handtüchern (die Enden als Griffe mit Paketband umwickelt) Nunchaku geübt, bis sich neulich nach einem BKB-Lehrgang einer der Teilnehmer beim Verband gemeldet hat, der bei der Polizei für die Beurteilung von illegalen Waffen zuständig ist und meinte seiner Meinung nach seien diese Handtücher zu einer illegalen Waffe hin modifiziert worden und das sei somit ebenfalls verboten. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier andere Fachleute zu anderen Einschätzungen kommen aber die Unsicherheit bleibt bzw. wächst halt. Fahre ich lieber nach Österreich und trainiere mit nem echten Nunchaku.