Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
Sorry, ich kann diese Kindergartenargumentation nicht stehen lassen.

Hier ist das Statement des Justizministeriums. Genau lesen.

https://www.presseportal.de/pm/66749/5298581




Könnte. Das bedeutet so viel wie vielleicht/möglicherweise. Gerade wenn es vom Justizministerium kommt ist dieser Unterschied essenziell. Es ist eine Meinung über die ein Gericht zu entscheiden hätte...
Du weist es besser. Ok.
Wenn die Aussage doch nur vom Justizministerium kommen würde und nicht von einem Sprecher des Innenministeriums.


...denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.
Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.
Auch außerhalb von Wohnungen könne der Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt sein, etwa wenn sich die Zielperson außerhalb der Wohnung mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauten bespreche.
https://openjur.de/u/883325.html