Das ist deine persönliche Meinung. Um sagen zu können ob die Kameras hätten ausgeschaltet sein müssen hätte es eine offizielle Definition von persönlicher Lebensgestaltung geben müssen. Die gab es aber nicht.
Gerade beim Thema Selbstmord ist Selbstbestimmung nicht gegeben. Deswegen werden ja auch Menschen die Selbstmordabsichten äußern gegen ihren Willen in die Psychiatrie gebracht. Dazu kommt dass der erschossene Minderjährig war und hier von privater Lebensgestaltung keine Rede sein kann sondern von einer akuten Krise. Angenommen es ist so wie du sagst hätten eingeschaltete Bodycams zu Konsequenzen bei den Polizisten führen müssen.
Ein Hinweis noch: Der Mitarbeiter des Innenministeriums der euch auf diesen Trichter gebracht hat hat die Sache auch keinesfalls als Fakt hingestellt.






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