
Zitat von
FireFlea
OliverT hat geschrieben Grundlagen der Dienstanweisung sind Daten, die den Kernbereich der Lebensgestaltung betreffen. Ich habe geschrieben, dass der Kernbereichsschutz, anders als von Dir dargestellt, unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Öffentlichkeit zutreffen kann. Ob angekündigter Suizid darunter fällt, das ist diskutabel. Es gab zumindest schon Urteile, die Suizid als schützenswerten "Kernebereich" der Privatssphäre eingestuft und Berichterstattung darüber untersagt haben. Also keine Ahnung woher Du hier die Gewissheit nimmst, dass es nicht dazu zählt. Ich gehe davon aus, dass es im vorliegenden Fall noch eine Entscheidung dazu geben wird, bezeichne bis dahin aber andere nicht als Lügner.