Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
OliverT hat geschrieben Grundlagen der Dienstanweisung sind Daten, die den Kernbereich der Lebensgestaltung betreffen. Ich habe geschrieben, dass der Kernbereichsschutz, anders als von Dir dargestellt, unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Öffentlichkeit zutreffen kann. Ob angekündigter Suizid darunter fällt, das ist diskutabel. Es gab zumindest schon Urteile, die Suizid als schützenswerten "Kernebereich" der Privatssphäre eingestuft und Berichterstattung darüber untersagt haben. Also keine Ahnung woher Du hier die Gewissheit nimmst, dass es nicht dazu zählt. Ich gehe davon aus, dass es im vorliegenden Fall noch eine Entscheidung dazu geben wird, bezeichne bis dahin aber andere nicht als Lügner.
Doch natürlich tue ich das. Ich habe von Anfang an geschrieben dass es dazu verschiedene Meinungen geben mag, jedoch keine Dienstanweisung.

Und genau das wurde behauptet, es hätte eine Dienstanweisung gegeben man hätte es nicht filmen dürfen weil es eine Anweisung gebe die das klipp und klar verbiete. Also wurde hier ganz dreist gelogen.