Im von Dir geposteten Link steht aber auch:
"Geringere Wahrscheinlichkeit" bedeutet aber auch, dass eine Verletzung des Kernbereichs im öfftl. Raum möglich ist (was analog zum Beispiel von Oliver oder anderen Entscheidungen zur Überwachung ist). Diskutabel ist dann, ob ein vermuteter Suizid dazu zählt oder nicht aber den Leuten hier gleich mit Lüge und Utopie zu kommen, wenn man scheinbar selbst nicht vom Fach ist, ist schon starker Tobak.Der Kernbereichsschutz gilt absolut und kann nicht vom Verhalten des Betroffenen vor und während des Einsatzes abhängig gemacht werden.
Bei Maßnahmen außerhalb der Wohnung besteht generell eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass der Kernbereich betroffen sein kann, da die betroffene Person sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit bewegt und davon ausgehen muss, beobachtet zu werden.






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