Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen

Fragen, die den Kernbereichsschutz betreffen, kommen im Übrigen nur dann in Betracht, wenn Bodycams in Wohnungen eingesetzt werden, denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.


https://www.rodorf.de/01_polg/15c_nw.htm#07
Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
Es gibt hier keinen Transfer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Lies doch den Link den ich gepostet habe. Was auf Rodorf steht wird auch an den Polizei FHs gelehrt. Dass die Polizisten den Einsatz gar nicht filmen durften ist eine Lüge.
Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
Die Lüge bestand darin zu behaupten sie hätten es gar nicht filmen dürfen. Was die Vertuschung angeht...Bei 12 anwesenden Beamten drängt sich natürlich so ein Verdacht auf wenn sie solche Kameras dabei hatten aber nicht benutzten.

Ein Spielraum was sie filmen und was nicht haben sie, das stimmt. Das ist auch der Grund dafür warum ich für eine Permanentüberwachung bin.

Im von Dir geposteten Link steht aber auch:

Der Kernbereichsschutz gilt absolut und kann nicht vom Verhalten des Betroffenen vor und während des Einsatzes abhängig gemacht werden.

Bei Maßnahmen außerhalb der Wohnung besteht generell eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass der Kernbereich betroffen sein kann, da die betroffene Person sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit bewegt und davon ausgehen muss, beobachtet zu werden.
"Geringere Wahrscheinlichkeit" bedeutet aber auch, dass eine Verletzung des Kernbereichs im öfftl. Raum möglich ist (was analog zum Beispiel von Oliver oder anderen Entscheidungen zur Überwachung ist). Diskutabel ist dann, ob ein vermuteter Suizid dazu zählt oder nicht aber den Leuten hier gleich mit Lüge und Utopie zu kommen, wenn man scheinbar selbst nicht vom Fach ist, ist schon starker Tobak.