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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #1291
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Fakt ist (…)
    Ist das Fakt? Ich dachte, im Moment wisse man eher mal gar nichts. Magst Du nicht erstmal abwarten, was bei den Untersuchungen rauskommt?
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  2. #1292
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Gerade beim Thema Selbstmord ist Selbstbestimmung nicht gegeben. Deswegen werden ja auch Menschen die Selbstmordabsichten äußern gegen ihren Willen in die Psychiatrie gebracht.
    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Es werden Lebenssachverhalte höchstpersönlicher Art geschützt, ...Handlungen von Personen in hilfloser Lage
    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Dazu kommt dass der erschossene Minderjährig war und hier von privater Lebensgestaltung keine Rede sein kann sondern von einer akuten Krise.
    Eine akute Krise die hinterher Scham auslösen könnte?
    Es werden Lebenssachverhalte höchstpersönlicher Art geschützt...geeignet wäre, ein besonderes Gefühl der Scham¬
    verletzung hervorzurufen

    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Angenommen es ist so wie du sagst hätten eingeschaltete Bodycams zu Konsequenzen bei den Polizisten führen müssen.
    Und damit willst du was aussagen?
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  3. #1293
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Eine akute Krise die hinterher Scham auslösen könnte?
    Möglicherweise ja, möglicherweise nein. Es bleibt Spekulation.

    Das Innenministerium hat es als Möglichkeit hingestellt die man so sehen kann wie du. Oder auch nicht. Daraus wird dann aber keine Dienstanweisung wie hier behauptet wurde.

    Und damit willst du was aussagen?
    Einen Denkanstoß geben. Hätten die Polizisten in diesem Fall bei eingeschalteten Cams Konsequenzen erfahren müssen, deiner Meinung nach?

  4. #1294
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Möglicherweise ja, möglicherweise nein.
    Es ist egal ob diese Situation bzw das Filme selbiger hinterher Scham ausgelöst hätte oder nicht. Es zählt ob sie dazu in der Lage wäre.

    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Das Innenministerium hat es als Möglichkeit hingestellt die man so sehen kann wie du. Oder auch nicht.
    Was zählt ist was die Juristen sagen. Bisher habe ich von keinem gehört, der diese Auslegung des Gesetzes anders sieht.

    QUOTE=coco;3867363]Daraus wird dann aber keine Dienstanweisung wie hier behauptet wurde. [/QUOTE]
    Es gibt eine Dienstanweisung, was du nicht nur bezweifelt hast, sondern die Behauptung es gäbe eine als Lüge bezeichnet hast. Die habe ich dir sogar verlinkt. Und dass du jetzt auf Teufel komm raus versuchst die Paragraphen des Polizeigesetzes und die Aussage der Dienstanweisung anders auszulegen ändert da auch auch nichts dran.


    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Hätten die Polizisten in diesem Fall bei eingeschalteten Cams Konsequenzen erfahren müssen, deiner Meinung nach?
    Ja, wenn sie es hinterher nicht der Vorschrift bzw dem Gesetz entsprechend gelöscht hätten.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  5. #1295
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen

    Was zählt ist was die Juristen sagen. .
    Was sagen denn die Juristen ?

    Es gibt keine Dienstanweisung, nur deine Interpretation. Du scheinst mehr zu wissen als das Innenministerium.

  6. #1296
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    Sorry, ich kann diese Kindergartenargumentation nicht stehen lassen.

    Hier ist das Statement des Justizministeriums. Genau lesen.

    https://www.presseportal.de/pm/66749/5298581

    Danach sei das Filmen "höchstpersönlicher Lebenssachverhalte" nicht gestattet. "Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt' zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein",

    Könnte. Das bedeutet so viel wie vielleicht/möglicherweise. Gerade wenn es vom Justizministerium kommt ist dieser Unterschied essenziell. Es ist eine Meinung über die ein Gericht zu entscheiden hätte...
    Du weist es besser. Ok.


    Was sagen eigentlich die Juristen dazu?

    Fragen, die den Kernbereichsschutz betreffen, kommen im Übrigen nur dann in Betracht, wenn Bodycams in Wohnungen eingesetzt werden, denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.
    https://www.rodorf.de/01_polg/15c_nw.htm#07
    Geändert von jkdberlin (12-11-2022 um 04:40 Uhr)

  7. #1297
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Sorry, ich kann diese Kindergartenargumentation nicht stehen lassen.

    Hier ist das Statement des Justizministeriums. Genau lesen.

    https://www.presseportal.de/pm/66749/5298581




    Könnte. Das bedeutet so viel wie vielleicht/möglicherweise. Gerade wenn es vom Justizministerium kommt ist dieser Unterschied essenziell. Es ist eine Meinung über die ein Gericht zu entscheiden hätte...
    Du weist es besser. Ok.
    Wenn die Aussage doch nur vom Justizministerium kommen würde und nicht von einem Sprecher des Innenministeriums.


    ...denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.
    Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.
    Auch außerhalb von Wohnungen könne der Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt sein, etwa wenn sich die Zielperson außerhalb der Wohnung mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauten bespreche.
    https://openjur.de/u/883325.html
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  8. #1298
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    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen

    Was soll plötzlich der Blödsinn?
    Du machst dich so derart lächerlich und merkst es nicht mal.
    Und währenddessen zitiert OliverT mal eben die Dienstanweisung die es angeblich gar nicht gibt…
    Ich lach mich weg.
    Fragt sich, wer sich hier gerade lächerlich macht.
    Geändert von Kensei (12-11-2022 um 08:10 Uhr)

  9. #1299
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wenn die Aussage doch nur vom Justizministerium kommen würde und nicht von einem Sprecher des Innenministeriums.



    Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.

    https://openjur.de/u/883325.html
    Was für ein utopischer Blödsinn.

    Das Urteil hat doch einfach null mit dem Einsatz von Bodycams zu tun. Außer das Wort Kernbereich. Es wird gegoogelt, nicht durchgelesen und ins Forum gerotzt.

    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”

  10. #1300
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    Stimmt, in dem Urteil geht es nicht um Bodycams. Die Transferleistung wäre jetzt gewesen zu erkennen, dass sich der Kernbereich nicht auf die Wohnung beschränkt.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  11. #1301
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ist das Fakt? Ich dachte, im Moment wisse man eher mal gar nichts. Magst Du nicht erstmal abwarten, was bei den Untersuchungen rauskommt?
    was soll denn da noch rauskommen?
    Die Tatverdächtigen schweigen, Videos gibt es nicht, der Tonaufnahme ist nicht zu entnehmen, ob und wie sich der Getötete bewegt hat.
    Don't armwrestle the chimp.

  12. #1302
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Stimmt, in dem Urteil geht es nicht um Bodycams. Die Transferleistung wäre jetzt gewesen zu erkennen, dass sich der Kernbereich nicht auf die Wohnung beschränkt.
    Es gibt hier keinen Transfer. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Lies doch den Link den ich gepostet habe. Was auf Rodorf steht wird auch an den Polizei FHs gelehrt. Dass die Polizisten den Einsatz gar nicht filmen durften ist eine Lüge.

  13. #1303
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    Oliver hat es doch erklärt:

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Er hat angekündigt sich umzubringen.
    ...ein Suizid ist definitiv dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Die eigene Entscheidung über Leben und Tot ist quasi der Kern des Kernbereichs der Lebensgestaltung.
    Wäre für mich dann ohnehin die Frage, warum man als Polizist einen bevorstehenden Suizid filmen sollte?

  14. #1304
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    Man filmt dann nicht um den möglichen Suizid auf Band zu haben sondern um im nachhinein zu wissen was sich genau abgespielt hat.

    Hätte die Polizei diesen Einsatz gefilmt hätte es ja auch entlastend für sie sein können.

    PS: Oliver hat gar nichts erklärt sondern seine Meinung kundgetan. Lies auf Rodorf.de, Kernbereich ist die eigene Wohnung wenn es um filmen mit der Bodycam geht. Lehrmeinung an den Hochschulen. Wenn du Olivers Meinung höher gewichtest, OK.
    Geändert von elch (12-11-2022 um 14:58 Uhr)

  15. #1305
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wäre für mich dann ohnehin die Frage, warum man als Polizist einen bevorstehenden Suizid filmen sollte?
    weil es - grundsätzlich gesprochen und explizit nicht auf diesen fall hier bezogen - ein phänomen gibt, was sich "suicide by cop" nennt, wo der suizident sich nicht im engeren sinne selbst umbringt, sondern durch sein handeln dafür sorgen möchte, dass die polizei das für ihn übernehmen muss (indem er bspw. mit gezücktem messer auf anwesende polizisten zurennt und "ich bringe euch alle um" schreit, worauf diese dann das feuer eröffnen müssen). sollte so ein fall von "suicide by cop" vorliegen, könnte es durchaus förderlich sein, dann durch bodycam-aufnahmen belegen zu können, was da phase war (und was nicht).
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

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