“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Möglicherweise ja, möglicherweise nein. Es bleibt Spekulation.
Das Innenministerium hat es als Möglichkeit hingestellt die man so sehen kann wie du. Oder auch nicht. Daraus wird dann aber keine Dienstanweisung wie hier behauptet wurde.
Einen Denkanstoß geben. Hätten die Polizisten in diesem Fall bei eingeschalteten Cams Konsequenzen erfahren müssen, deiner Meinung nach?Und damit willst du was aussagen?
Es ist egal ob diese Situation bzw das Filme selbiger hinterher Scham ausgelöst hätte oder nicht. Es zählt ob sie dazu in der Lage wäre.
Was zählt ist was die Juristen sagen. Bisher habe ich von keinem gehört, der diese Auslegung des Gesetzes anders sieht.
QUOTE=coco;3867363]Daraus wird dann aber keine Dienstanweisung wie hier behauptet wurde. [/QUOTE]
Es gibt eine Dienstanweisung, was du nicht nur bezweifelt hast, sondern die Behauptung es gäbe eine als Lüge bezeichnet hast. Die habe ich dir sogar verlinkt. Und dass du jetzt auf Teufel komm raus versuchst die Paragraphen des Polizeigesetzes und die Aussage der Dienstanweisung anders auszulegen ändert da auch auch nichts dran.
Ja, wenn sie es hinterher nicht der Vorschrift bzw dem Gesetz entsprechend gelöscht hätten.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Sorry, ich kann diese Kindergartenargumentation nicht stehen lassen.
Hier ist das Statement des Justizministeriums. Genau lesen.
https://www.presseportal.de/pm/66749/5298581
Danach sei das Filmen "höchstpersönlicher Lebenssachverhalte" nicht gestattet. "Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt' zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein",
Könnte. Das bedeutet so viel wie vielleicht/möglicherweise. Gerade wenn es vom Justizministerium kommt ist dieser Unterschied essenziell. Es ist eine Meinung über die ein Gericht zu entscheiden hätte...
Du weist es besser. Ok.
Was sagen eigentlich die Juristen dazu?
https://www.rodorf.de/01_polg/15c_nw.htm#07Fragen, die den Kernbereichsschutz betreffen, kommen im Übrigen nur dann in Betracht, wenn Bodycams in Wohnungen eingesetzt werden, denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.
Geändert von jkdberlin (12-11-2022 um 04:40 Uhr)
Wenn die Aussage doch nur vom Justizministerium kommen würde und nicht von einem Sprecher des Innenministeriums.
Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders....denn nur dort kann es zu Kernbereichsverletzungen kommen.
https://openjur.de/u/883325.htmlAuch außerhalb von Wohnungen könne der Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt sein, etwa wenn sich die Zielperson außerhalb der Wohnung mit Familienangehörigen oder anderen Vertrauten bespreche.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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Stimmt, in dem Urteil geht es nicht um Bodycams. Die Transferleistung wäre jetzt gewesen zu erkennen, dass sich der Kernbereich nicht auf die Wohnung beschränkt.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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Man filmt dann nicht um den möglichen Suizid auf Band zu haben sondern um im nachhinein zu wissen was sich genau abgespielt hat.
Hätte die Polizei diesen Einsatz gefilmt hätte es ja auch entlastend für sie sein können.
PS: Oliver hat gar nichts erklärt sondern seine Meinung kundgetan. Lies auf Rodorf.de, Kernbereich ist die eigene Wohnung wenn es um filmen mit der Bodycam geht. Lehrmeinung an den Hochschulen. Wenn du Olivers Meinung höher gewichtest, OK.
Geändert von elch (12-11-2022 um 14:58 Uhr)
weil es - grundsätzlich gesprochen und explizit nicht auf diesen fall hier bezogen - ein phänomen gibt, was sich "suicide by cop" nennt, wo der suizident sich nicht im engeren sinne selbst umbringt, sondern durch sein handeln dafür sorgen möchte, dass die polizei das für ihn übernehmen muss (indem er bspw. mit gezücktem messer auf anwesende polizisten zurennt und "ich bringe euch alle um" schreit, worauf diese dann das feuer eröffnen müssen). sollte so ein fall von "suicide by cop" vorliegen, könnte es durchaus förderlich sein, dann durch bodycam-aufnahmen belegen zu können, was da phase war (und was nicht).
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
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