Um rauszukriegen ob das Quatsch ist, hatte ich nachgefragt, ob mir jemand mit Kenne bestätigen kann, dass das gängige Einsatzdoktrinen sind.
Ich meine, sowas mal gelesen zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher.
Eine "Notwehrlage" kann aus allem unmittelbaren Zwang hervorgehen, der schief geht und wo das polizeiliche Gegenüber sich provoziert fühlt.
Wie soll man sonst verhindern, dass der sich umbringt, wenn er nicht ansprechbar ist?







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