Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
Ich dachte du hättest mit Gerichten zu tun? Es gibt doch immer Ermittlung und Verhandlung selbst wenn man jemanden auf frischer Tat beim Leichen zerhacken erwischt!?
(Menschliche) Leichen zerhacken fällt wohl unter Störung der Todesruhe. Laut dem entsprechenden Paragraphen muss die Handlung "unbefugt" sein, um zu einer Strafe zu führen.
Bei Nötigung muss die Handlung zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein.
"Verwerflich" lässt wohl einen größeren Ermessensspielraum für die Gerichte, als "unbefugt".