Nein.
(Menschliche) Leichen zerhacken fällt wohl unter Störung der Todesruhe. Laut dem entsprechenden Paragraphen muss die Handlung "unbefugt" sein, um zu einer Strafe zu führen.
Bei Nötigung muss die Handlung zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein.
"Verwerflich" lässt wohl einen größeren Ermessensspielraum für die Gerichte, als "unbefugt".
Don't armwrestle the chimp.
Unsere liebe Polizei soll abgeschafft werden, weil sie ein kapitalistisches System stützt.
Okay, spätestens jetzt ist die Maske der „Aktivisten“ gefallen.
https://www.focus.de/politik/meinung...183570526.html
Es gibt in Deutschland bei leichten Straftaten, bei denen der Tathergang offensichtlich ist, auch das sog. Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung. Aber das nur am Rande, darum ging es mir nicht.
Es sollte eher als etwas provokante Replik auf deine Äußerung zu verstehen gewesen sein, dass das Straßekleben in den „meisten Fällen“ ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre. Mithin hattest du es so dargestellt, dass im Grunde jedes mutwillige Verursachen eines Staus so ein gefährlicher Eingriff wäre. Daraufhin meine Frage, wofür dann überhaupt noch verhandelt werden sollte, wenn das doch eh alles so offensichtlich ist?
Die Gerichte sehen das scheinbar anders, sonst würden die Kleber nicht regelmäßig wegen Nötigung abgeurteilt.
Ich hatte dazu auch was verlinkt. Weiß nicht, ob du das gelesen hast.
Geändert von Kensei (20-01-2023 um 21:02 Uhr)
Ja ok, Gerichte sehen öfter mal etwas anders als ich oder generell der Normalbürger. Da gabs deswegen ja schon mal ne Fernsehsendung wegen sowa: "Wie würden sie entscheiden?".
Für mich persönlich ist das ein gefährlicher Eingriff, weil jedes Stauende die Gefahr birgt, dass jemand drauffährt. Außerdem behindern Staus halt Rettugsfahrzeuge, selbst wenn ein Rettungsgasse da sein sollte. Und die Kleber verursachen ja eben ganz bewußt Staus.
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Mal ab vom „Normalbürger“, wer immer das sein soll, kann ich damit leben, dass das deine persönliche Einschätzung der Lage ist.
Vielleicht verbleiben wir dsbzgl. beim agree to disagree und kommen wieder etwas zurück zum Thema Polizei.
Im Fall des von der Polizei in Dortmund erschossenen 16-Jährigen sollen die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft voraussichtlich in gut zwei Wochen vorgelegt werden.
[....]
Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt noch auf einen Abschluss der Ermittlungen in 2022 gehofft und schließlich Ergebnisse im Januar angekündigt
dann sind wir mal gespannt....auch ob da einfach nur mitgeteilt wird, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, oder das auch genauer begründet.
Don't armwrestle the chimp.
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