Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
Sieht auf den Bildern nicht so aus. Wäre auch irgendwie komisch, es dann explizit mit „Dolchklinge“ zu beschreiben.



Das stimmt natürlich. Allerdings finde ich die Bezeichnung „§42a konform“ dennoch mindestens mißverständlich.
definitiv (siehe photo von anderer website) NICHT doppelseitig geschliffen. da auch der griff nicht dem eines klassischen dolches entspricht und das ganze "drumherum" nach tauchermesser aussieht, ist es auch keine "anscheinswaffe", die so tut, als wäre sie ein dolch. 10cm... 42a konform.
IMG_0471_xs.jpg
in dem fall recht eindeutig.
was ich aber komisch (lustig) finde: in der "best use" definition heißt es:
Anwendungsbereich:Brotzeit

wer schmiert sich unter wasser ne stulle?