ich bin drauf und dran, mir doch noch einen einhandfolder zu kaufen. kann den ja in ner messertasche transportieren. mal raus fahren und im wald damit "therapeutisches holz bearbeiten" zelebrieren:
oder mit scandi schliff
gehört aber eher in unseren messernerd thread
interressant: er spricht das abmontieren der öffnungshilfe an... ok, es wird damit faktisch zu einem zweihandmesser, aber geht der gesetzgeber da nicht eher von der ursprünglichen intention aus, oder wird das dann 42a mäßig akzeptiert? scheint mir gewagt zu sein.







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