Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Wie siehst du es denn, es gibt als Bsp. eine Anzeige gegen eine Gruppe von Beamten, wegen KV im Amt.
Warum sollten die dann nicht erstmal ein Aussageverweigerungsrecht haben, bis sie wie jeder Andere auch Akteneinsicht und Rücksprache mit dem jeweiligen Rechtsbeistand hatte?
Da treffen in meinen Augen zwei verschiedene Dinge aufeinander. Das eine ist die Ermittlung des Hergangs ansich . Was ist also passiert. Das andere ist die Ermittlung der Tatbeteiligung der beteiligten Personen die ev. beschuldigt werden . da treffen Interessen aufeinander , also muss es Prioritäten in der Bewertung geben und die sollte , SOLANGE es um dienstliche Vorgänge geht immer der ermittlung des hergangs selber dienen und damit kein recht auf aussageverweigerung , SOBALD Menschen dabei physisch geschädigt wurden .

Mir ist klar , das dies auch ein nicht unerhebliches Risiko für Beamte ansich darstellt und so eine ausbildung dem Staat auch etwas kostet und man nicht gute Leute zu schnell verlieren will,aber wie gesagt , das recht auf gewaltausübung braucht in meinen Augen eine schärfere Überwachung ...

Du bringst Akteneinsicht und Rücksprachen ins Spiel . Hmh, ok , solange sicher gestellt ist das dann zu nirgendeinem zeitpunkt der Ermittlung die Aussagen gemacht werden müssen , wäre das auch kein problem
Und wie gesagt , ich hab auch kein problem damit wenn Urteile dann etwas toleranter ausfallen , damit eben nicht jede Gewaltaktionn zu Verlust an personal führt , aber es kann eben nicht sein , das man tatsächlich die Ermittlungen, rechtlich abgesichert , behindern darf ....noch dazu wenn man der oder die einzigen Zeugen sind , weil die gegenseite tot ist ...spätestens da stimmt was nicht in den Prioritäten .

Sicherlich ein schwieriges Thema , aber die aktuelle Vorgehensweise baut bei mir kein Vertrauen auf .