Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
Auf alle Fälle sollte es für jegliche Aktionen die IM Dienst stattfinden , auf Seiten des Gewaltmonopls , kein Recht geben die Aussage zu verweigern . Eben weil das Gewaltrecht zugestanden wird , muss es auch an Bedingungen geknüpft sein , die seine Rechtfertigung auch im nachhinein erlauben ........ Also eine Art Darlegungspflicht für alle Beteiligten , wenn es innerhalb ihres Dienstes zu Vorkommnisse kommt die untersuchungswürdig sind und in Zusammenhang mit Gewaltanwendung gegen Menschen stehen.
Da würde es für mich schon mal anfangen um Vertrauen zu schaffen. Da hätte ich dann auch keine Probleme damit wenn Beurteilungen etwas , sagen wir mal , toleranter , ausfallen , weil es ja auch für Beteiligte Beamte alles andere als leicht ist . Aber so wie im moment , naja ,..siehe Dortmund...es kann in meinen Augen einfach nicht sein , das beteiligte Staatsdienerin bei Aktionen wo Menschen zu Schaden kamen,eine Aufarbeitung behindern bzw ausbremsen dürfen ,...denn das ist es ja was eine Aussageverweigerung bewirkt.
Danke für deine Antwort. Ein interessanter Ansatz den ich sehr kritisch sehen, denn damit würdest du das Strafrecht aushebeln. Ein Beschuldigter müsste aussagen und das wäre nicht zulässig.

Bei welchen Berufen würdest du die Grenze ziehen? Auch Ärzte haben eine enorme Verantwortung und bei OPs kann etwas schief gehen, müssten diese dann auch aussagen. Die Verantwortlichen für die Genehmigung der Loveparade mussten auch nicht aussagen, diese hatten auch eine groß Verantwortung. Mir fallen da neben der Polizei noch mehr Beruf ein die zwar kein Gewaltmonopol haben, allerdings vergleichbare Verantwortung mit ebenso schweren Auswirkungen bei Fehlverhalten...wo soll man da die Grenze ziehen?