Also wir haben vor Gericht regelmäßig auch Freisprüche oder ein minderes Strafmaß als das was die Staatsanwaltschaft fordert. Ein Staatsanwalt ist doch kein Richter!? Ansonsten bräuchte es ja auch keine Verhandlung mehr, wenn das Ergebnis ohnehin vorher mehr oder minder feststünde.
Die Woche hatte ich ein Berufungsverfahren, wo wir das Urteil „Straftat“ des Amtsgerichts aufgehoben und zu Ordnungswidrigkeit umgewandelt haben. Völlig entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft.





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