Das „Mädchen mit dem Messer“ war eine 17jährige Islamistin in Hannover und der Angegriffene ein Bundespolizist, wenn dieser Fall gemeint ist.
Aber ja, soviel zum Thema Gefährlichkeit von schmächtigen Personen mit Messer.
Das „Mädchen mit dem Messer“ war eine 17jährige Islamistin in Hannover und der Angegriffene ein Bundespolizist, wenn dieser Fall gemeint ist.
Aber ja, soviel zum Thema Gefährlichkeit von schmächtigen Personen mit Messer.
Und ich schrieb dir, dass ich die nicht übernehmen brauche, weil ich die als Lehrer meinen Schutzbefohlenen gegenüber automatisch habe.
Ob ich eine Strafe akzeptieren muss, hängt davon ab, ob ich schuldhaft gehandelt habe. Das klären Juristen.
Und ob es klug ist Aussagen zu machen, hängt wie ich meine von der psychischen und seelischen Verfassung ab.
Kann mal jemand erklären,wo ich das geschrieben haben soll? Ich meinte das man evtl die Chance gehabt hätte den Arm zugreifen mit mehreren Personen, aber auch das ist eine von mehreren Möglichkeiten die man abwägen müsste. Sollte es ein 120kg Typ sein, wird man da den messerarm nicht fixieren oder festhalten können. Wie gesagt der Typ war am Boden und hat vielleicht nichts mitbekommen zuerst- völlig andere Situation.
Ich würde mich (auch zu zweit oder zu dritt) nicht zu jemandem runterbeugen wollen, der ein Messer in der Hand hält. Aber ja, man hätte vielleicht mit dem Einsatz von "Wirkmitteln" (super Euphemismus übrigens) vielleicht abwarten können, bis er von sich aus aufsteht und auf jemanden zu geht.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Komische Diskussion.
In dem Artikel angesichts dessen hier seit mehrere Seiten diskutiert wird, wird die Staatsanwaltschaft indirekt zitiert; „ Bereits der Einsatz von Pfefferspray sei unverhältnismäßig gewesen: ‘Die Lage war statisch. Der Jugendliche saß da und tat nichts.‘ Die Polizei hätte zunächst einen Psychologen und einen geeigneten Dolmetscher anfordern müssen.“
Und hier diskutieren Einige ernsthaft, ob und welche Waffen man hätte einsetzen müssen? Denkt der Staatsanwalt sich sowas aus und hat keine Ahnung von Polizeiarbeit? Oder ist es das, was er - aus Dienstvorschriften destilliert - für die offiziell gebotene Vorgehensweise hält?
Und das Ganze doch wohl offensichtlich angesichts einer vollumfänglich geklärten Ausgangssituation, welche die Staatsanwaltschaft dieser Einschätzung zugrunde legt. da braucht man doch nun echt nicht mehr zu diskutieren, wie der Jugendliche das Messer gehalten oder ob er nicht doch ein wenig gezuckt hat…![]()
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„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Also wir haben vor Gericht regelmäßig auch Freisprüche oder ein minderes Strafmaß als das was die Staatsanwaltschaft fordert. Ein Staatsanwalt ist doch kein Richter!? Ansonsten bräuchte es ja auch keine Verhandlung mehr, wenn das Ergebnis ohnehin vorher mehr oder minder feststünde.
Die Woche hatte ich ein Berufungsverfahren, wo wir das Urteil „Straftat“ des Amtsgerichts aufgehoben und zu Ordnungswidrigkeit umgewandelt haben. Völlig entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Geändert von Kensei (10-03-2023 um 14:15 Uhr)
Was dann auch erstmal die Einschätzung anderer „normaler“ Polizisten wäre und nicht die eines z.B. Sachverständigen für Einsatztraining und Polizeitaktik o.ä.
Ich würde aber auch behaupten, Staatsanwälte entscheiden das erstmal in Eigenregie Kraft ihrer Wassersuppe, ob sie ein Verfahren eröffnen oder nicht. Rein juristisch, ohne großes Hinzuziehen von Experten.
Und wenn Das dann von der Aussagekraft her schon so gewichtig wäre, dürfte es ja nie Freisprüche geben, sondern Gerichte würden quasi nur noch über das Strafmaß befinden.
Die StA muss im Übrigen anders als z.B. Anwälte, in alle Richtungen ermitteln. Also auch in Richtung Entlastung für die Beamten.
Nee, das besteht hoffentlich aus Juristen. Und die befragen dann Zeugen und andere Juristen (z. B. den Staatsanwalt) und Sachverständige und Polizisten mit Einsatzerfahrung und und und...
Der Richter äußert üblicherweise nicht vor Prozessbeginn schon eine Einschätzung über die Frage schuldig / unschuldig.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Das Gericht scheut schonmal keinerlei Kosten um Sachverständige und Experten hinzuzuziehen. In meinem Fall letztens einen Professor der Rechtsmedizin einer Uniklinik.
In dem Fall hier könnte ich mir vorstellen, sind das dann Referenten für Polizeitaktik und Einsatztraining. Also quasi die Ausbilder der Ausbilder.
Und/oder erfahrene Beamte, die seit Jahren ET in Nebentätigkeit unterrichten, an Polizeischulen oder anderen Bildungseinrichtungen.
Die werden dann schon einschätzen, wie adäquat das Handeln der eingesetzten Polizeibeamten hier war, und was man hätte anders machen können.
Geändert von Kensei (10-03-2023 um 20:50 Uhr)
Es gab ja hier im Laufe der letzten Monate mehrere "Messer-Diskussionen". Immer ein zentrales Thema scheint die Herkunft der Täter. Da gibt es scheinbar jetzt doch ein paar Angaben.
https://www.bz-berlin.de/berlin/mess...-oft-christian
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