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Thema: So, nu haben wir den Salat!

  1. #106
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    Ich denke, ich werde seltsame Blicke von meiner Mutter bekommen , wenn ich hin fahre und sie mit "entbindender Person" anspreche und nicht mit Mutter . Mutter steht irgendwie für sehr viel mehr als nur einen Akt des Entbindens, auch während der schwangerschaft .... aber das ist nur meine Sicht als Unbeteiligter aufgrund meines Geschlechtes ^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  2. #107
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen

    Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist und die "biologische Mutter" weitere Personengruppen umfasst, die die BGB-Norm dort nicht vorsieht? Nur für den Fall, dass gleich Argumente mit "Natur" und "normal" kommen.
    Nu ja, um mal wieder die Nazi-Keule zu schwingen: Deutschland hat ja weitreichende Erfahrungen damit gemacht "laute Minderheiten" leise zu machen. Kannst dir überlegen, wie gut das Argument so ist.
    Und hast du mal eine Mutter gefragt, ob sie ein Problem damit hat, wenn im Gesetz "entbindende Person" steht?
    Jetzt ist Mutter also schon Nazisprache

    Kein wunder das überall in Europa nach rechts gerückt wird, jetzt sind Mütter und Väter auch schon Nazis. Kannst dir überlegen warum dein Argument vieleicht nicht so gut ist.

    Und ja, ich habe schon eine Mutter gefragt ob sie ein Problem damit hat als "entbindende Person" bezeichnet zu werden, rat mal wie die Antwort war.

  3. #108
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    Zitat Zitat von Lampe Beitrag anzeigen
    Jetzt ist Mutter also schon Nazisprache

    Kein wunder das überall in Europa nach rechts gerückt wird, jetzt sind Mütter und Väter auch schon Nazis. Kannst dir überlegen warum dein Argument vieleicht nicht so gut ist.

    Und ja, ich habe schon eine Mutter gefragt ob sie ein Problem damit hat als "entbindende Person" bezeichnet zu werden, rat mal wie die Antwort war.
    Diese Nachricht zerstört sich selbst...

  4. #109
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen


    Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist und die "biologische Mutter" weitere Personengruppen umfasst, die die BGB-Norm dort nicht vorsieht? Nur für den Fall, dass gleich Argumente mit "Natur" und "normal" kommen.
    Nu ja, um mal wieder die Nazi-Keule zu schwingen: Deutschland hat ja weitreichende Erfahrungen damit gemacht "laute Minderheiten" leise zu machen. Kannst dir überlegen, wie gut das Argument so ist.
    Und hast du mal eine Mutter gefragt, ob sie ein Problem damit hat, wenn im Gesetz "entbindende Person" steht?
    Und da ist er wieder...der Nazi vergleich...
    Wie wäre es, wenn die Minderstheit sich einfach mal nicht so anstellt?

  5. #110
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
    Diese Nachricht zerstört sich selbst...
    Du hast die Nazikeule rausgeholt und ich verstehe nicht warum. Erkläre es doch bitte.

  6. #111
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Ich denke, ich werde seltsame Blicke von meiner Mutter bekommen , wenn ich hin fahre und sie mit "entbindender Person" anspreche und nicht mit Mutter . Mutter steht irgendwie für sehr viel mehr als nur einen Akt des Entbindens, auch während der schwangerschaft .... aber das ist nur meine Sicht als Unbeteiligter aufgrund meines Geschlechtes ^^
    Ganz genau deshalb macht eine Differenzierung vielleicht sogar Sinn! Ich persönlich definiere Mutter auch in dem Sinne, dass nicht nur ein Kind zur Welt gebracht, sondern sich auch um dieses gekümmert, es geliebt und großgezogen wird. Jemand, der nur ein Kind gebiert und das wars ist irgendwie keine richtige Mutter, sondern vielleicht eher eine gebährende Person. Sperrig ist der Begriff allemal.

  7. #112
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ganz genau deshalb macht eine Differenzierung vielleicht sogar Sinn! Ich persönlich definiere Mutter auch in dem Sinne, dass nicht nur ein Kind zur Welt gebracht, sondern sich auch um dieses gekümmert, es geliebt und großgezogen wird. Jemand, der nur ein Kind gebiert und das wars ist irgendwie keine richtige Mutter, sondern vielleicht eher eine gebährende Person. Sperrig ist der Begriff allemal.
    DA kann man gerne differenzieren, aber die große mehrheit ist mmn. immer noch Mutter/Vater. Warum sollen diese Begriffe dann nicht auch in der Tagesschau, in Gesetztestexten etc. verwendet werden. Weil eine Minderheit sich Diskriminiert fühlt sollen also jetzt alle den Begriff der Minderheit übernehmen?
    Was ist wenn ich mit durch Begriffe wie "entbindender Person" oder "anderer Elterteil" diskriminiert fühle, wird dann mein Begriff der neue den alle verwenden sollen ?

  8. #113
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen

    Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist und die "biologische Mutter" weitere Personengruppen umfasst, die die BGB-Norm dort nicht vorsieht?
    Wie bitte??
    Wer soll denn die biologische Mutter sein, wenn nicht die Frau die das Kind geboren hat?
    Das kann logischerweise keine Personengruppe sein.

  9. #114
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Wie bitte??
    Wer soll denn die biologische Mutter sein, wenn nicht die Frau die das Kind geboren hat?
    Da fiele mir z.B. die Frau ein, von der die Eizelle und 50% der Gene stammen.
    Geändert von Pansapiens (04-04-2023 um 02:27 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

  10. #115
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
    Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist
    ich hab mal weiter geblättert:

    Vater eines Kindes ist der Mann,
    1.
    der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    2.
    der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    3.
    dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

    Wie definiert das BGB "Mann"?
    Ist eine biologische Frau mit einem männlichen Geschlechtseintrag ein "Mann" im Sinne des BGB und könnte Vater werden, wenn die/der zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Person verheiratet ist?
    Don't armwrestle the chimp.

  11. #116
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    Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Mutter bleibt Mutter und Vater bleibt Vater
    https://www.faz.net/aktuell/politik/...b21c795e4afb50

    Der EuGH hat zwei Beschwerden abgewiesen. In einem Fall wollte eine Transfrau als Mutter eingetragen werden und im anderen wollte ein Transmann nicht mehr als Mutter sondern als Vater eingetragen werden.
    Begründung ist, dass Mutter die Person ist, die das Kind geboren hat. Und da ändere eine Geschlechtsangleichung nichts dean.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  12. #117
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Mutter bleibt Mutter und Vater bleibt Vater
    https://www.faz.net/aktuell/politik/...b21c795e4afb50

    Der EuGH hat zwei Beschwerden abgewiesen. In einem Fall wollte eine Transfrau als Mutter eingetragen werden und im anderen wollte ein Transmann nicht mehr als Mutter sondern als Vater eingetragen werden.
    Begründung ist, dass Mutter die Person ist, die das Kind geboren hat. Und da ändere eine Geschlechtsangleichung nichts dean.
    Hier ist das Urteil:
    https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=002-14047
    Ist dann wiederum nicht so schwarzweiß, wie "Mutter ist Mutter".
    Einer der Knackpunkte war wohl, dass es um die Eintragung in die Geburtsurkunde ging, diese dem Kind gehört und die Interessen des Kindes bezüglich der nachverfolgbaren Abstammung und Rechtssicherheit überwogen haben. Es ging nicht um die aktuelle Rolle/Bezeichnung der Kläger*innen.
    Um das Problem zu Lösen haben 5 europäische Staaten zusätzliche Felder in der Geburtsurkunde eingeführt, sodass ehemaliges und aktuelles Geschlecht der Eltern eingetragen werden kann.

  13. #118
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    Stimmt, mein Fehler.
    Das war nicht die Begründung des EGMR sondern des BGH.
    Da der Beteiligte zu 1 das betroffene Kind
    geboren habe, gelte er nach § 1591 BGB als dessen Mutter. Der Anwendungs-
    bereich des § 11 TSG erfasse auch leibliche Kinder, die erst nach der Feststel-
    lung über die Zugehörigkeit des Elternteils zu einem anderen Geschlecht gebo-
    ren worden seien. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut, dem Sinn und Zweck
    und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift.
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf
    8. auf Seite 4

    Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1591.html
    Der EGMR hat halt festgestellt, dass die deutsche Rechtssprechung in Ordnung ist.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  14. #119
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
    Hier ist das Urteil:
    https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=002-14047
    Ist dann wiederum nicht so schwarzweiß, wie "Mutter ist Mutter".
    Es handelt sich bei diesem "schwarzweiss" um einen typischen Fall sich ergänzender und gegenseitig beeinflussender Pole.



    Wie du siehst sind da auch Bereiche des jeweils anderen im eigenen vorgesehen. Ist halt so. Geht ohne großes Tamtam.

  15. #120
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Da fiele mir z.B. die Frau ein, von der die Eizelle und 50% der Gene stammen.

    BGB gilt in Deutschland, und in Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.
    Auch bei ausländischen Leihmüttern gilt nicht die Frau deren Gene das Kind hat als Mutter, sondern die Frau, die es geboren hat.

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