
Zitat von
Lugasch
Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist
ich hab mal weiter geblättert:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Wie definiert das BGB "Mann"?
Ist eine biologische Frau mit einem männlichen Geschlechtseintrag ein "Mann" im Sinne des BGB und könnte Vater werden, wenn die/der zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Person verheiratet ist?